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TEILNAHMEBEDINGUNGEN

DONAUTAL TRAIL WACHAU

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Mit ihrer Anmeldung stimmen alle Teilnehmerinnen den Teilnahmebedingungen und dem Haftungsausschluss vollständig zu. Sie verpflichten sich, diese einzuhalten, auf andere Teilnehmerinnen und die Natur Rücksicht zu nehmen sowie ein faires und unterstützendes Miteinander zu fördern.

Zur besseren Lesbarkeit wird im Folgenden der Begriff "Teilnehmer" für alle Geschlechter verwendet.


Als Veranstalter des Donautal Trail Wachau fungiert der Verein ,Trailwelten – Verein für Outdoorabetnteuer ZVR-Zahl: 1740085697

1) Veranstaltungscharakter

Die Veranstaltung ist eine Outdoor-Wanderung, die in Spitz, Weißenkirchen und Dürnstein startet und ihr Ziel in Krems hat. Die Route verläuft entlang von Wanderwegen, Schotterstraßen, Radwegen und öffentlichen Straßen auf der Nordseite der Donau in der Wachau.

Der tiefste Punkt liegt in Krems auf 197 Metern über dem Meeresspiegel, der höchste Punkt ist der Jauerling mit 921 Metern.

Besonders im Winter können auf der Strecke sehr unterschiedliche Wetter-, Sicht- und Bodenverhältnisse auftreten.

 

Für die Teilnehmer bedeutet dies im Detail:

  • Sichere Trittsicherheit auf Wanderwegen, besonders bei schwierigen Bedingungen wie Schnee, Matsch oder Eis.

  • Ein Bewusstsein für die Länge der Strecke sowie die jahreszeitlichen Herausforderungen und die damit verbundenen körperlichen Anforderungen.

  • Gute Orientierung, insbesondere bei eingeschränkter Sicht im Gelände.

  • Kenntnisse über winterspezifische Ausrüstung und die passende Ausstattung.

  • Vertrautheit mit dem richtigen Verhalten bei Notfällen im Gelände.

  • Verantwortung für die eigene Sicherheit bei jedem Schritt.

2) Sicherheit

Jeder Teilnehmer ist im Rahmen der Eigenverantwortung selbst für seine Sicherheit zuständig.

 

Minderjährige dürfen nur in Begleitung einer aufsichtsberechtigten Person teilnehmen.

Die Strecke des Donautal Trail Wachau ist nicht abgesperrt.

Da der Trail teilweise entlang öffentlicher Straßen verläuft oder diese kreuzt, gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich daran zu halten und sein Verhalten entsprechend anzupassen.

3) Wetter am Veranstaltungstag

Der Teilnehmer verpflichtet sich, das Wetter vor und während der Veranstaltung selbst im Auge zu behalten und eigenständig Maßnahmen zum Schutz der eigenen Gesundheit zu ergreifen, wie zum Beispiel bei plötzlichem Sturm den Wald zu verlassen oder bei Hagel Schutz zu suchen.

Zudem erklärt der Teilnehmer ausdrücklich, dass er den Veranstalter nicht für Sach- oder Personenschäden haftbar macht, die durch unerwartete Wetter- oder Naturereignisse entstehen, und verzichtet auf jegliche rechtlichen Schritte in diesem Zusammenhang.

4) Gesundheit / sportliche Fitness

Der Teilnehmer ist sich der körperlichen Anforderungen bewusst. Mit seiner Unterschrift bestätigt er, dass er gesundheitlich in der Lage ist, die gewählte Strecke zu absolvieren, und erklärt, dass er die nötige Fitness für die gewählte Distanz mitbringt.

5) Erste-Hilfe

Der Veranstalter kooperiert eng mit der Bergrettung und dem örtlichen Rettungsdienst. Aufgrund der Art der Strecke und der Distanzen gibt es jedoch keine direkte medizinische Betreuung entlang des Trails.

Im Falle eines medizinischen Notfalls müssen der betroffene Teilnehmer oder andere Teilnehmer, die den Vorfall bemerken, selbstständig den Rettungsdienst unter der Nummer 144 oder den Euro-Notruf 112 verständigen – wie es auch bei Wanderungen oder in den Bergen üblich ist.

Für kleinere Verletzungen ist das Mitführen eines Erste-Hilfe-Sets mit Rettungsdecke Pflicht.

6) Pflichtausrüstung für den Donautal Trail Wachau

  • Erste-Hilfe Päckchen mit Silberfolie

  • Mobiltelefon mit voll aufgeladenem Akku

  • Eigenverpflegung für mind. zwei Stunden (Tee und Riegel)

  • eigener Trinkbecher

  • Stirnlampe bei Bedarf

  • Reflektierende Schutzkleidung (z.B.: Warnweste, Schnappbänder, reflektierende Haube,..etc.) bei LINZ100 und LINZ65
    speziell für die Nachtstunden

  • Reflektierende Schutzkleidung für ALLE bei schlechten Witterungsbedingungen wie Nebel und Schneefall

7) Anmelderücktritt

Eine Rückerstattung des Startgeldes ist nur möglich, wenn bei der Anmeldung die angebotene Stornoversicherung abgeschlossen wurde und die entsprechenden Versicherungsbedingungen erfüllt sind.

Falls ordnungsgemäß angemeldete Teilnehmer aus beliebigen Gründen nicht an der Veranstaltung teilnehmen oder ihre Abwesenheit dem Veranstalter im Voraus mitteilen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des bereits gezahlten Startgeldes.

Die Weitergabe des Startplatzes ist ausdrücklich verboten und führt zur Disqualifikation sowie zum Entzug des Startplatzes. Zudem haftet die Person, die den Startplatz unrechtmäßig weitergibt, vollständig für alle Schäden, die durch den nichtberechtigten Teilnehmer entstehen oder die dieser erleidet.

8) Rückerstattung bei Veranstaltungsabsage

Falls die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Wetterbedingungen, behördlicher Anordnungen oder einer Epidemie/Pandemie abgesagt werden muss, kann der Teilnehmer auf Wunsch das bereits bezahlte Startgeld zurückerhalten.

Mit der Anmeldung und/oder Unterschrift stimmt der Teilnehmer jedoch ausdrücklich zu, dass der Veranstalter Kosten, die bereits für die Veranstaltung angefallen sind (z.B. Ausgaben für Behörden, Verpflegungsstationen, Personal), anteilig bis zur Höhe des Startgeldes einbehalten und vom Erstattungsbetrag abziehen darf. Im Streitfall muss der Teilnehmer nachweisen, dass der tatsächliche Aufwand geringer war, als der vom Veranstalter abgezogene Betrag.

Sollte der Veranstalter einen Ersatztermin rechtzeitig anbieten (mindestens 3 Tage vor der Veranstaltung bei einer Änderung der Rechts- oder Wetterlage), gilt dies nicht als Absage, und das Recht auf Rückerstattung des Startgeldes entfällt.

Der Teilnehmer erklärt sich auch damit einverstanden, den Donautal Trail Wachau als „Virtual App-Hike“ zu absolvieren, falls die Veranstaltung nicht vor Ort durchgeführt werden kann. Dies gilt ebenfalls, wenn der Teilnehmer am Ersatztermin verhindert ist. Eine virtuelle Durchführung stellt keine Absage dar, und der Teilnehmer stimmt dieser Form ausdrücklich zu.

Bei einem Abbruch der Veranstaltung nach dem Start (z.B. aufgrund von höherer Gewalt oder Wetterbedingungen) ist eine Rückzahlung des Startgeldes ausgeschlossen.

9) Bilder und Datenschutzbestimmungen

Die im Rahmen der Veranstaltung aufgenommenen Fotos und Videos dürfen für Presse- und Werbezwecke im Fernsehen, in Printmedien sowie in Online-Medien veröffentlicht werden. Ich erkläre mich ausdrücklich damit einverstanden, dass Aufnahmen meiner Person erstellt und für diese Zwecke veröffentlicht werden. Auf jegliche Ansprüche in Bezug auf Bildrechte während der Veranstaltung sowie auf Beschwerden gegenüber dem Veranstalter und dessen Partnern, einschließlich Sportograf, verzichte ich.

Jede Veröffentlichung oder Nutzung von Bildern im Zusammenhang mit diesem Event muss im respektvollen Umgang mit der Veranstaltung und der eingetragenen Marke erfolgen und bedarf der Zustimmung des offiziellen Veranstalters.

Ich stimme außerdem zu, dass meine im Anmeldeprozess angegebenen personenbezogenen Daten vom Veranstalter und der TIME2WIN GmbH elektronisch verarbeitet, gespeichert und für die Bearbeitung meiner Anmeldung sowie für den Versand von E-Mails im Zusammenhang mit der Veranstaltung genutzt werden dürfen (z.B. Bestätigungs-E-Mails). Des Weiteren erlaube ich dem Veranstalter, meine Daten an die Firma Fürnholzer weiterzugeben, damit diese Fotos der Teilnehmer verkaufen kann.

Ich bin ebenfalls einverstanden, personalisierte Werbung vom Veranstalter per E-Mail zu erhalten. Diese Einwilligung kann ich jederzeit ohne Angabe von Gründen per E-Mail an info@trailwelten.at widerrufen.

Mir ist bewusst, dass ich das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung meiner Daten sowie das Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung und, wo gesetzlich vorgesehen, das Recht auf Datenübertragbarkeit habe. Zudem kann ich mich bei der österreichischen Datenschutzbehörde beschweren.

10) Haftungsausschluss

Weder der Veranstalter, Organisator, Sponsoren, Mitarbeiter noch Grundstücksbesitzer, Eigentümer oder Wegebetreiber übernehmen Verantwortung für Schäden oder Verletzungen (einschließlich der Übertragung von Krankheiten), die der Teilnehmer erleidet oder verursacht. Es wird keine Haftung gegenüber dem Teilnehmer oder Dritten übernommen.

Mit seiner Anmeldung und/oder Unterschrift erklärt der Teilnehmer ausdrücklich, dass er in diesem Zusammenhang keine Ansprüche gegen die oben genannten Parteien geltend macht.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich den Kontrollen des Veranstalters zu unterziehen und akzeptiert die geltenden Teilnahmebedingungen, die mit den Startunterlagen ausgehändigt werden und auch auf der Website des Veranstalters sowie vor Ort im Start-/Zielbereich einsehbar sind.

Er bestätigt zudem, dass er auf eigenes Risiko und in eigener Verantwortung an der Veranstaltung teilnimmt.

Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, dass er sich der Anforderungen der Veranstaltung bewusst ist und sich in einem guten gesundheitlichen Zustand befindet.

11)Schlussbestimmungen

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Streckenverlauf und die Verpflegungsstationen jederzeit und ohne vorherige Benachrichtigung zu ändern. Der Teilnehmer verzichtet darauf, diese Regelung anzufechten, insbesondere aufgrund von Irrtümern.

Für alle rechtlichen Auseinandersetzungen ist das zuständige Gericht in Linz/Österreich zuständig. Es findet österreichisches Recht Anwendung.

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